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Oberverwaltungsgericht NRW, 19 E 1143/11

Datum:
31.10.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
19. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
19 E 1143/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1031.19E1143.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 K 3144/11
Leitsätze:

Die Entlassung eines in die Prüfung eingetretenen Studienreferendars auf eigenen Antrag aus dem Vorbereitungsdienst bewirkt die Unterbrechung des Prüfungsverfahrens.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Klägerin wird Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren bewilligt und Rechtsanwalt Q. in E. beigeordnet.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Dem beklagten Land ist eine gekürzte Fassung dieses Beschlusses zu übermitteln, in welcher der zweite Absatz der Gründe gelöscht ist.

 
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