Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 806/12

Datum:
13.09.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 806/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0913.18B806.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Münster, 8 L 220/12
Schlagworte:
vorläufiger Rechtsschutz, Fortsetzungsfeststellungsantrag
Normen:
VwGO § 123; VwGO § 80; VwGO § 114 Abs. 1 Satz 4
Leitsätze:

Ein Fortsetzungsfeststellungsantrag in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes nicht statthaft.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 ,-- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank