Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 18 B 14/12

Datum:
07.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
18. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
18 B 14/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0207.18B14.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 7 L 1055/12
Schlagworte:
Abänderungsantrag veränderte Umstände
Normen:
§ 80 Abs. 7 VwGO
Leitsätze:

1. Ein Abänderungsantrag hat nur dann Erfolg, wenn durch veränderte oder im ursprünglichen Verfahren ohne Verschulden nicht geltend gemachte Umstände eine nachträgliche Änderung der Sach- und Rechtslage eingetreten ist, aufgrund derer die Anordnung oder Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage nunmehr geboten ist.

2. Eine Entscheidung nach § 80 Abs. 7 Satz 1 VwGO kann vom Beschwerdegericht, das nicht Gericht der Hauptsache ist, weder überprüft noch selbst getroffen werden (vgl. 7.16).

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- EUR festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank