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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 E 768/12

Datum:
30.10.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 E 768/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1030.17E768.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 1502/10
Schlagworte:
Insolvenz Unterbrechung Massezugehörigkeit Einkommensersatzleistungen
Normen:
VwGO § 173; ZPO § 240; ZPO § 850 b; ZPO § 850 c; InsO § 35 Abs. 1; InsO § 36 Abs. 1; SNÄV § 10 Abs. 14
Leitsätze:

Zum Umfang der Verfahrensunterbrechung durch Insolvenzeröffnung im Falle einer Klage auf Gewährung von Einkommensersatzleistungen.

 
Tenor:

Nr. 1 des angefochtenen Beschlusses wird geändert.

Es wird festgestellt, dass das Klageverfahren aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Klägers (Beschluss des Amtsgerichts E. vom 14. Dezember 2010 61 IN 129/10 ) seit diesem Zeitpunkt unterbrochen ist, soweit die Klageforderung die gesetzlichen Pfändungsgrenzen für Arbeitseinkommen überschreitet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

 
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