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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 B 782/12

Datum:
02.10.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 B 782/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1002.17B782.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 3 L 330/12
 
Tenor:

Nr. 2 des angefochtenen Beschlusses wird teilweise geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen die Abschiebungsandrohung in der Ordnungsverfügung des Antragsgegners vom 25. April 2012 wird angeordnet.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Die Antragstellerin und der Antragsgegner tragen die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge je zur Hälfte.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

 
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