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Oberverwaltungsgericht NRW, 17 A 976/12

Datum:
04.07.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
17. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
17 A 976/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0704.17A976.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 20 K 1733/11
Schlagworte:
Berufsunfähigkeit dauernde Berufsunfähigkeit Rente Antrag Beleg Attest Gutachten
Normen:
SVZN § 11 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze:

Ein fachärztliches Attest oder Gutachten eignet sich schon dann als "Beleg" für eine dauernde Berufsunfähigkeit, wenn ihm hinreichend konkrete Anhaltspunkte für deren Vorliegen zu entnehmen sind.

 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Das beklagte Versorgungswerk trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 1.281,02 Euro festgesetzt.

 
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