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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 711/12

Datum:
25.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 711/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0625.16B711.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 659/12
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Juni 2012 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Köln 11 K 3362/12 wird wiederhergestellt und hinsichtlich der Zwangsmittelandrohung angeordnet.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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