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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 B 543/12

Datum:
15.05.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
16 B 543/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0515.16B543.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 11 L 346/12
 
Tenor:

Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 17. April 2012 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage VG Köln 6 K 2055/12 wird wiederhergestellt.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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