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Oberverwaltungsgericht NRW, 16 A 1942/11

Datum:
21.11.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
16. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
16 A 1942/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1121.16A1942.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 17 K 6230/10
 
Tenor:

Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 5. Juli 2011 geändert, soweit der Klage der Klägerin zu 1. stattgegeben worden ist. Die Klage der Klägerin zu 1. wird abgewiesen.

Die Klägerin zu 1. trägt die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens zur Hälfte sowie die Kosten des Berufungsverfahrens; das Verfahren ist gerichtskostenfrei.

Die Klägerin zu 1. darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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