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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 27/10

Datum:
25.10.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 A 27/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1025.15A27.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 17 K 493/09
 
Tenor:

Das angegriffene Urteil wird geändert:

Der Beitragsbescheid der Beklagten vom 30. Dezember 2008 wird insgesamt aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge trägt die Beklagte.

Der Beschluss ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsschuldnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht die Vollstreckungsgläubigerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 20.593,04 Euro festgesetzt.

 
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