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Oberverwaltungsgericht NRW, 15 A 2650/11

Datum:
01.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
15. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
15 A 2650/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0601.15A2650.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 5 K 2214/09
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt. Das erstinstanzliche Urteil ist wirkungslos.

Die Kosten beider Rechtszüge trägt die Klägerin.

Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 6.463,18 Euro festgesetzt.

 
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