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Oberverwaltungsgericht NRW, 14 A 2484/11.A

Datum:
05.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
14. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
14 A 2484/11.A
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0105.14A2484.11A.00
 
Tenor:

Dem Kläger wird zur Durchführung des zweitinstanzlichen Verfahrens, soweit es um den Antrag auf Zulassung der Berufung gegen die Abweisung der Klage auf Verpflichtung der Beklagten geht, festzustellen, dass Abschiebungsverbote gemäß § 60 Abs. 2 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes vorliegen, Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt C. aus E. bewilligt.

Im Übrigen wird der Antrag abgelehnt.

 
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