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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 76/11

Datum:
17.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 76/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0117.13C76.11.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin ¬gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 8. Dezember 2011 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerde¬verfahren auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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