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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 C 3/12

Datum:
15.03.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 C 3/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0315.13C3.12.00
 
Tenor:

Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 23. Januar 2012 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000, Euro festgesetzt.

 
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