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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 B 589/12

Datum:
31.07.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
13 B 589/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0731.13B589.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 15 L 675/12
 
Tenor:

Die im Rubrum aufgeführten Verfahren werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Auf die Beschwerden der Antragsteller werden die Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 2. Mai 2012 mit Ausnahme der Streitwertent-scheidungen geändert.

Der Antragsgegnerin wird aufgegeben, die Antragsteller vorläufig zum Studium der Humanmedizin im 2. Fachsemester nach den Rechtsverhältnissen des Sommersemesters 2012 zuzulassen.

Die Kosten der jeweiligen Verfahren in beiden Instanzen trägt die Antragsgegnerin.

Der Streitwert für das jeweilige Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,-- Euro festgesetzt.

 
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