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Oberverwaltungsgericht NRW, 13 A 536/09

Datum:
13.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
13. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
13 A 536/09
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0613.13A536.09.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 7 K 39/08
 
Tenor:

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 14. Januar 2009 wird verworfen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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