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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 964/11

Datum:
20.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 964/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0620.12E964.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Köln, 26 K 1105/11
 
Tenor:

Dem Kläger wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin M. I. H. aus B. bewilligt.

Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben.

Der Verwaltungsrechtsweg ist zulässig.

Die Beklagte trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird nicht zugelassen.

 
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