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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 486/12

Datum:
13.06.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 486/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0613.12E486.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 24 K 7219/11
 
Tenor:

Die Beschwerde der Kläger wird als unzulässig verworfen.

Unter Abänderung des Streitwertbeschlusses des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 24. April 2012 von Amts wegen wird der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren bis zur teilweisen Klagerücknahme auf 640,- Euro und ab der teilweisen Klage-rücknahme auf 400,- festgesetzt.

Das Beschwerdeverfahren ist gebührenfrei; Kosten werden nicht erstattet.

 
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