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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 E 1145/11

Datum:
18.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 E 1145/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0118.12E1145.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 5 K 206/11
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Den Klägern wird für die Durchführung des erstinstanzlichen Klageverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin G.       - K.      aus C.         gewährt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
 

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