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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 B 753/12

Datum:
10.07.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 B 753/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0710.12B753.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 L 682/12
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgewiesen.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

 
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