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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 877/11

Datum:
26.01.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 877/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0126.12A877.11.00
 
Tenor:

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das zweitinstanzliche Verfahren wird auf 9.077,- € festgesetzt.

 
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