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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 712/12

Datum:
07.08.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 712/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0807.12A712.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Arnsberg, 11 K 2576/10
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens in beiden Instanzen trägt die Klägerin.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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