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Oberverwaltungsgericht NRW, 12 A 537/12

Datum:
20.04.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
12. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
12 A 537/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0420.12A537.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 19 K 7619/11
 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin C. I. -L. aus T. wird abgelehnt.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Berufungszulas-sungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

 
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