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Oberverwaltungsgericht NRW, 11 B 1390/11

Datum:
22.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
11 B 1390/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0222.11B1390.11.00
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 20.000 Euro festgesetzt.

 
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