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Oberverwaltungsgericht NRW, 11 A 4791/04

Datum:
09.02.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
11. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
11 A 4791/04
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0209.11A4791.04.00
 
Tenor:

Das Verfahren wird eingestellt, soweit der Kläger zu 2. die Klage zurückgenommen hat. Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 4. Oktober 2004 ist im Hinblick auf den Kläger zu 2. wir-kungslos.

Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.

Von den Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Klägerin zu 1. zwei Drittel und der Kläger zu 2. ein Drittel.

Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll-streckbar. Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung jeweils Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
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