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Oberverwaltungsgericht NRW, 10 B 725/12

Datum:
06.07.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 B 725/12
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0706.10B725.12.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, 5 L 176/12
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage des Antragstell-ers gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmi-gung der Antragsgegnerin vom 26. Januar 2012 für den Neubau eines Lebensmittel-Nahversorgungs-marktes mit 70 Stellplätzen auf dem Grundstück X. I.---weg in C. wird angeordnet.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen mit Ausnahme der außergericht¬lichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

 
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