Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 915/11

Datum:
24.09.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
10 A 915/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:0924.10A915.11.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 3914/10
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Der Bescheid der Beklagten vom 18. Mai 2010 wird aufgehoben.

Es wird festgestellt, dass das unter dem 15. April 2010 zur Genehmigungsfreistellung angezeigte Bauvorhaben auf dem Grundstück C. 21 in E., Gemarkung H., Flur 7, Flurstück 814, genehmigungsfrei ausgeführt werden darf.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.

Der Beschluss ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Beschlusses vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auch für das Berufungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank