Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 10 A 2117/10

Datum:
31.10.2012
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
10. Senat
Entscheidungsart:
Urteil
Aktenzeichen:
10 A 2117/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2012:1031.10A2117.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Düsseldorf, 4 K 2161/07
 
Tenor:

Das angefochtene Urteil wird geändert.

Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Bescheides vom 8. Mai 2007 verpflichtet, der Klägerin den beantragten bauplanungsrechtlichen Vorbescheid zur Nutzungsänderung einer Lagerfläche der B. -Filiale auf dem Grundstück I. M.---straße 115 in E. (Gemarkung I1. , Flur 40, Flurstücke 91 und 156) in Verkaufsfläche sowie zur Errichtung eines Flaschenpfandraumes zu erteilen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 von Hundert des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67 68 69 70 71 72 73 74 75 76 77 78 79 80 81
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank