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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 E 799/11

Datum:
10.08.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 E 799/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0810.8E799.11.00
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Klägerin wird der Streitwert-beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 30. Juni 2011 geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 15.000,- € festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsge-bührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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