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Oberverwaltungsgericht NRW, 8 B 1797/10

Datum:
03.02.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
8. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
8 B 1797/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0203.8B1797.10.00
 
Vorinstanz:
Verwaltungsgericht Minden, 10 L 667/10
 
Tenor:

Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 9. Dezember 2010 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Die aufschiebende Wirkung der Klage 10 K 1438/10 VG Münster gegen die dem Beigeladenen erteilte immissionsschutzrechtliche Genehmigung vom 8. Juni 2010 wird wiederhergestellt.

Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens tragen der Antragsgegner und der Beigeladene je zur Hälfte. Die Kosten des zweitinstanzlichen Verfahrens trägt der Antragsgegner. Die außergerichtlichen Kos¬ten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.

 
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