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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 E 211/11

Datum:
01.04.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 E 211/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0401.7E211.11.00
 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 27.731,25 Euro festgesetzt.

Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

 
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