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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 63/11

Datum:
08.02.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7.
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 63/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0208.7B63.11.00
 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwer-deverfahrens als Gesamtschuldner mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfah-ren auf 1.500,-- Euro festgesetzt.

 
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