Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 7 B 1263/10

Datum:
15.04.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 B 1263/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0415.7B1263.10.00
 
Tenor:

Das Verfahren betreffend die Antragstellerin wird eingestellt. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 6. September 2010 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos, soweit er die An-tragstellerin betrifft.

Der angefochtene Beschluss wird insoweit abgeändert, als die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs bzw. der Klage 11 K 4746/10 gegen die dem Beigeladenen von der Antragsgegnerin erteilte Baugenehmigung vom 6. Dezember 2005 erst zum 27. Juni 2011 angeordnet wird. Im Übrigen werden die Beschwerden zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt in beiden Instanzen die Hälfte der Gerichtskosten und der außergerichtlichen Kosten der Antragsgegnerin und des Beigeladenen. Die Antragsgegnerin und der Beigeladene tragen in beiden Instanzen je ein Viertel der Gerichtskosten sowie je zur Hälfte die außergerichtlichen Kosten des Antragstellers. Im Übrigen tragen die Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,- Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank