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Oberverwaltungsgericht NRW, 7 A 753/10

Datum:
15.03.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
7
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
7 A 753/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0315.7A753.10.00
 
Tenor:

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 7.500,- Euro festgesetzt.

 
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