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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 774/11

Datum:
10.10.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 774/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1010.6E774.11.00
 
Schlagworte:
Nr. 2 des angefochtenen Beschluss wird geändert. Streitwert Beförderung Stellenbesetzung
Leitsätze:

Streitwert für ein Klageverfahren, das auf die Verpflichtung des Dienstherrn zur erneuten Entscheidung über ein Beförderungsbegehren gerichtet ist.

 
Tenor:

Nr. 2 des angefochtenen Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 25.000,00 Euro festgesetzt.

 
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