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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 E 424/11

Datum:
31.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 E 424/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0531.6E424.11.00
 
Schlagworte:
Streitwert Teilzeitbeschäftigung Vollzeitbeschäftigung Sabbatjahrmodell Teilstatus
Leitsätze:

Bei Klagen, die die Aufhebung einer Teilzeitbeschäftigung im sogenannten Sabbatjahrmodell und damit die Zulassung der Rückkehr zur Vollzeitbeschäftigung betreffen, sind die Grundsätze für die Bemessung des Streitwertes in Teilstatussachen anzuwenden.

 
Tenor:

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf bis zu 22.000,00 EUR festgesetzt.

 
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