Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 934/11

Datum:
01.09.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 934/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0901.6B934.11.00
 
Schlagworte:
Versetzung Maßgeblicher Zeitpunkt Sach- und Rechtslage Abänderungsantrag Abänderungsbefugnis
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag auf Abänderung der gerichtlichen Entscheidung nach § 80 Abs. 7 VwGO.

Maßgeblicher Zeitpunkt für die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Versetzungs-verfügung ist die (letzte) Behördenentscheidung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank