Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 600/11

Datum:
17.08.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 600/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0817.6B600.11.00
 
Schlagworte:
Beförderung Auswahlverfahren Auswahlerwägung Dokumentation
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen eine im Konkurrentenstreitverfahren eines Lehrers erlassene einstweilige Anordnung.

Ein Auswahlverfahren ist fehlerhaft, wenn die der Auswahlentscheidung zu Grunde liegenden wesentlichen Erwägungen nicht schriftlich niedergelegt sind.

Die Dokumentation der Auswahlerwägungen muss bis zum Abschluss des Verwal-tungsverfahrens erfolgen. Sie können nicht erstmalig oder in ausgewechselter Form im gerichtlichen Verfahren nachgeschoben werden.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank