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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 445/11

Datum:
24.06.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 445/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0624.6B445.11.00
 
Schlagworte:
Fürsorgepflicht Mobbing
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, den Dienstherrn zu verpflichten, Mobbing-Handlungen zu unterlasen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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