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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 427/11

Datum:
19.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 427/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0519.6B427.11.00
 
Schlagworte:
Bestenauslese Stellenbesetzung Konkurrentenstreit Bewerbungsfrist Gesamturteil Beurteilungszeitraum
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Oberstudienrats auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Beförderungsstreitverfahren.

Es liegt im Ermessen des Dienstherrn eine nach Bewerbungsschluss eingegangene Bewerbung noch in das Auswahlverfahren einzubeziehen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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