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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 314/11

Datum:
19.05.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 314/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0519.6B314.11.00
 
Schlagworte:
Beförderung Bestenauslese Personalrat
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen eine im Konkurrentenstreitverfahren einer Polizeioberkommissarin erlassene einstweilige Anordnung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese jeweils selbst tragen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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