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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 304/11

Datum:
02.08.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 304/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0802.6B304.11.00
 
Schlagworte:
Bestenauslese Versetzungsbewerber Beförderungsbewerber Aktuelle dienstliche Beurteilungen
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Rektorin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Konkurrentenstreitverfahren.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5000,00 Euro festgesetzt.

 
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