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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 260/11

Datum:
11.04.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 260/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0411.6B260.11.00
 
Schlagworte:
Leitende Ministerialrätin Gruppenleitung Referatsleitung Dienstpostenübertragung Organisationsentscheidung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Leitenden Ministerialrätin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Stelle des Leiters des Personalreferats freizuhalten, um ihren im Hauptsacheverfahren verfolgten Anspruch auf zusätzliche Übertragung der Referatsleitung neben ihren bereits wahrgenommenen Aufgaben als Gruppenleiterin zu sichern.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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