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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 187/11

Datum:
24.03.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 187/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0324.6B187.11.00
 
Schlagworte:
Stellenbesetzung Gesundheitliche Eignung Polizeidienstfähigkeit Polizeiärztliche Untersuchung Alkoholerkrankung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminaloberkommissars, gegen den ein Verfahren auf Überprüfung der Polizeidienstfähigkeit anhängig ist, auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Verpflichtung des Dienstherrn, mehrere Beförderungs-stellen vorläufig nicht zu besetzen.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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