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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1678/10

Datum:
17.03.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1678/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0317.6B1678.10.00
 
Schlagworte:
Bestenauslese Anforderungsprofil Aktualität Beförderungsdienstposten Dienstpostenbewertung Stellenbesetzung Konkurrentenstreit Polizei
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Polizeihauptkommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung in einem Beförderungsstreitverfahren.

Ein Beamter kann ohne (erneute) Bestenauslese befördert werden, wenn er seinen höherwertigen Dienstposten in einem Verfahren erlangt hat, das den Anforderungen des Art. 33 Abs. 2 GG genügt.

Zur Aktualität eines vorverlagerten Qualifikationsvergleichs als Grundlage einer Beförderungsentscheidung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 Euro festgesetzt.

 
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