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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 145/11

Datum:
15.03.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 145/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0315.6B145.11.00
 
Schlagworte:
Einstellung Vorbereitungsdienst Lehramt Wiedereinstellung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer ehemaligen Lehramtsanwärterin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Wiedereinstellung in den Vorbereitungsdienst.

 
Tenor:

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird abgelehnt.

Die Beschwerde gegen die Nrn. 1 und 2 des Be-schlusses des Verwaltungsgerichts Minden vom 12. Januar 2011 wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
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