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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1287/11

Datum:
15.12.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1287/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1215.6B1287.11.00
 
Schlagworte:
Probebeamter Entlassung Bewährung Eignung Vollzugsinteresse
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Studienrats auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Probe.

Zum besonderen Vollziehungsinteresse im Fall der Entlassung eines Lehrers wegen mangelnder Bewährung.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 16.000,00 Euro festgesetzt.

 
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