Seite drucken Seite drucken   Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1241/11

Datum:
17.11.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1241/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1117.6B1241.11.00
 
Schlagworte:
Führungsfunktion Wach- und Wechseldienst Dienstgruppenleiter Funktionszuordnung Dienstposten Beförderung Beförderungsmöglichkeit Schwerbehinderung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag eines Kriminalhauptkommissars auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dem Antragsgegner zu untersagen, den für die Besetzung der Funktion des Dienstgruppenleiters (DGL 2) bei der Leitstelle der Kreispolizeibehörde ausgewählten Beigeladenen bis zur erneuten Entscheidung über die Bewerbung des Antragstellers zu befördern.

Die in dem Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2009 – 43.2 – 58.25.20 – vorgesehene Lenkung von Beförderungsmög-lichkeiten in die Bereiche, in denen besonders viele Funktionen nicht mit Inhabern der entsprechend hochwertigen statusrechtlichen Ämter besetzt sind, verstößt nicht gegen das AGG, auch wenn dies Einschränkungen für die Beförderungsmöglichkeiten von Schwerbehinderten zur Folge hat.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, der diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14
 

Seite drucken Seite drucken Entscheidung als PDF runterladen Entscheidung als PDF runterladen

logo_justiz-nrw-online_rechtsprechungsdatenbank