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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1205/11

Datum:
21.11.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1205/11
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:1121.6B1205.11.00
 
Schlagworte:
Qualifikationsvergleich Beurteilung Gewichtung Statusamt
Leitsätze:

Erfolglose Beschwerde gegen eine im Konkurrentenstreitverfahren um die Stelle eines Schulleiters erlassene einstweilige Anordnung.

 
Tenor:

Die Beschwerden werden zurückgewiesen.

Der Antragsgegner und die Beigeladene tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens jeweils zur Hälfte. Ihre im Beschwerdeverfahren entstandenen außergerichtlichen Kosten tragen sie jeweils selbst.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

 
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