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Oberverwaltungsgericht NRW, 6 B 1187/10

Datum:
06.01.2011
Gericht:
Oberverwaltungsgericht NRW
Spruchkörper:
6. Senat
Entscheidungsart:
Beschluss
Aktenzeichen:
6 B 1187/10
ECLI:
ECLI:DE:OVGNRW:2011:0106.6B1187.10.00
 
Schlagworte:
Vorbereitungsdienst Lehramt Einstellung Wiedereinstellung Zulassung
Leitsätze:

Erfolgloser Antrag einer Bewerberin für den Vorbereitungsdienst (Lehramt) auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, sie vorläufig in den Vorbereitungsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen einzustellen.

Die Ablehnung der (Wieder-)Einstellung in den Vorbereitungsdienst nach einem krankheitsbedingten Ausscheiden ist nicht ermessensfehlerhaft, wenn sich die Ein-stellungsbehörde bei ihrer Entscheidung darauf stützt, dass die Bewerberin ihren Vorbereitungsdienst bis auf die abschließende Staatsprüfung bereits in einem anderen Bundesland absolviert hatte.

 
Tenor:

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf bis zu 8.000,00 Euro festgesetzt.

 
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